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   LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21, 668 Js 417/20 StA Bonn 668 Js 99/21   

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LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21, 668 Js 417/20 StA Bonn 668 Js 99/21 (https://dejure.org/2021,53306)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.06.2021 - 50 KLs 8/21, 668 Js 417/20 StA Bonn 668 Js 99/21 (https://dejure.org/2021,53306)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 50 KLs 8/21, 668 Js 417/20 StA Bonn 668 Js 99/21 (https://dejure.org/2021,53306)
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  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 74/59
    Auszug aus LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
    Denn tatbestandsmäßig im Sinne des § 252 StGB handelt auch, wer gleichzeitig das Diebesgut verteidigen und sich der Strafverfolgung entziehen will (BGHSt 13, 64/65; 26, 95/97; NStZ 2000, 530).

    Ein Rückschluss von der Flucht mit Beute auf eine Beuteerhaltungsabsicht des Täters ist dann möglich, wenn der Täter ohne Gefährdung seiner Flucht die Möglichkeit hatte, die Beute zurückzulassen (BGHSt 13, 64; OLG Köln NStZ 2005, 448).

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Auszug aus LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
    Ein Pfefferspray ist ferner ein "anderes gefährliches Werkzeug im Sinne der §§ 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB, da das Pfefferspray nach seiner konkreten objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2012, NStZ 2018, 711 jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
    Denn tatbestandsmäßig im Sinne des § 252 StGB handelt auch, wer gleichzeitig das Diebesgut verteidigen und sich der Strafverfolgung entziehen will (BGHSt 13, 64/65; 26, 95/97; NStZ 2000, 530).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Auszug aus LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
    Ein Rückschluss von der Flucht mit Beute auf eine Beuteerhaltungsabsicht des Täters ist dann möglich, wenn der Täter ohne Gefährdung seiner Flucht die Möglichkeit hatte, die Beute zurückzulassen (BGHSt 13, 64; OLG Köln NStZ 2005, 448).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Auszug aus LG Bonn, 23.06.2021 - 50 KLs 8/21
    Denn tatbestandsmäßig im Sinne des § 252 StGB handelt auch, wer gleichzeitig das Diebesgut verteidigen und sich der Strafverfolgung entziehen will (BGHSt 13, 64/65; 26, 95/97; NStZ 2000, 530).
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